Hausverwaltung
Sanitärlösungen, die Funktionalität, Design und Wohlbefinden perfekt vereinen.
Professionelle Hausverwaltung - Ihr Immobilienwert in besten Händen
Hausverwaltung - was ist das?
Viele Eigentümer antworten auf die Frage nach der Verwaltung ihres Objektes mit: "Das mache ich nebenbei." oder "Warum haben wir überhaupt einen Verwalter nötig?" Der Gesetzgeber hat aus guter Überlegung angeordnet, dass Wohnungseigentümergemeinschaften einen Verwalter zu bestellen haben, so dass es keine Wohnungs-Eigentumsanlage ohne Verwalter gibt.
Der Verwalterberuf stellt hohe Anforderungen
Die Auswahl des richtigen Verwalters ist keine leichte Aufgabe, denn allzu häufig sind verschiedene Angebote im Leistungsumfang nicht vergleichbar. Für den Kunden ist es äußerst schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen. Und häufig kommt die Erkenntnis erst dann, wenn es bereits zu ärgerlichen Verlusten oder sogar gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen ist.
Breites Dienstleistungsangebot
Wir kennen die Probleme unseres Berufsstandes
Miet- oder Eigentumswohnungen darf heute jeder verwalten. Dem seriösen und fachlich qualifizierten Verwalter mit einer hoch intensiven Dienstleistung steht das negative Image einer kleinen Anzahl inkompetenter Mitbewerber entgegen.
Deshalb müssen Haus- und Wohnungseigentümer äußerst sorgfältig darauf achten, wem sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übertragen, und sich nicht vom Niedrigpreis-Angebot blenden lassen. Zufriedene Kunden akzeptieren sehr schnell, dass gute Leistung einen Preis hat, der sich vielfach auszahlt.
Verwalter-Image & IVD-Qualität
Der Immobilien Verband Deutschland (IVD) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen seiner Mitglieder - ausschließlich qualifizierte Immobilienverwalter - wahrzunehmen.
Wir als IVD-Fachverwalter sind hier Spezialist. Wir kennen uns im WEG-Recht ebenso gut aus wie im Mietrecht. Wohnungseigentum und Mietshäuser können ihren Wert nur erhalten, wenn sie ordnungsgemäß und sachkundig verwaltet werden.
Welche Leistung erbringt ein Hausverwalter?
WEG Verwalter
Die Bestellung des Verwalters erfolgt durch die Wahl der Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine bestimmte Zeit. Seine Aufgaben sind in §23 - §29 des WEG Wohnungseigentumsgesetzen geregelt. Er ist der Vertreter und Treuhänder der Eigentümergemeinschaft nach innen und nach außen.
Zu seinen Aufgaben gehören:
Gemeinschaftliche Gelder verwalten sowie sämtliche Zahlungen und Leistungen bewirken
Willenserklärungen und Zustellungen entgegennehmen
Maßnahmen zur Wahrung von Fristen treffen
Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend machen
Dringende Erhaltungsmaßnahmen treffen
Eigentümerversammlungen vorbereiten und durchführen
Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen
Verwalter des Sondereigentums
Ergänzend zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach dem WEG, übernehmen wir auch die Verwaltung des Sondereigentums.
Verwaltung von Miethäusern
Auch hier sind wir der richtige Ansprechpartner. Vereinfacht ausgedrückt treten wir hier an Stelle des Objekteigentümers und verrichten unsere Arbeit so als wäre es unser Eigentum.
Zusätzlicher Service: Beschaffung neuer Mieter, einschließlich eingehender Prüfung und Bonitätsprüfung durch die Creditreform.
Ihre kompetente Hausverwaltung
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung haben wir festgestellt, dass die meisten Eigentümer von Wohnanlagen mit der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben, die von einer sachgerechten Verwaltung erwartet wird, überfordert sind.
Wir können uns deshalb als sachkundige, kompetente und erfahrene Hausverwaltung nur empfehlen.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir führen gerne mit Ihnen unverbindlich ein Gespräch.