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Verkauf . Vermietung . Hausverwaltung 

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Verkehrswertgutachten

Wir erstellen für Sie:

Ausführliche und nachvollziehbare Verkehrswertgutachten von Immobilien -Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Ihr Gutachten dient zur Vorlage bei Kreditinstituten, Gericht, Finanz- und Steuerbehörden, Erbauseinandersetzungen, Vermögensumschreibungen- übergängen und vielen weiteren Einsatzmöglichkeiten.

Wir erstellen als Sachverständiger für Immobilienbewertung Gutachten in Form einer ausführlichen Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauBG).

Wir sind bereits seit mehr als 20 Jahren auf Grund unserer qualifizierten Aus- und Weiterbildung als freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken tätig. Dabei könnten wir unsere praktische Erfahrung als Immobilienmakler und Hausverwalter (überwiegend WEG-Verwaltung) ausgezeichnet nutzen und bei der Verkehrswertermittlung entsprechend berücksichtigen. Das gleiche gilt für die Ermittlung von Durchschnittsmieten, gestaffelt nach Lage und Wohngröße.

Aufgrund unserer hervorragenden Marktkenntnis im Stadt- und Landgebiet von Stade, wurden unsere Kenntnisse auch von unserem Verband IVD gern für die Veröffentlichung der jährlichen herausgegebenen Preisspiegel für Häuser und Wohnungen in dieser Region berücksichtigt.

Für die Verkehrswertermittlung dient dabei folgende Rechtsgrundlage:

BauGB

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Art. 4 G vom 31. Juli 2009 (BGBl. l S. 2585, 2617).

BauNVO

Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert durch Art. 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBl. l S. 466, 479).

LPO-BW

Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000.

EnEV

Energiesparverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2007 (BGBl. l S. 1519).

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. l S. 42, ber. S. 2909, 2003 l S. 738) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. September 2009 (BGBl. l. S. 3145) m.W.v. 30. September 2009 Stand: 01. Januar 2010 aufgrund Gesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. l S. 3142).

ImmoWertV

Immobiienwertermittlungsverordnung in der Fassung vom 19. Mai 2010

WertR 2006

(beinhalten die NHK 2000) Wertermittlungsrichtlinien 2006 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.

DIN 277

DIN-Norm Teil 1 zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau aktuelle Ausgabe 2.2005.

 

Folgende Leistungen umfasst die Verwehrswertermitllung

Die Verkehrswertermittlung umfasst folgende Leistungen:

  • - Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsobjekts 
  • - Fotodokumentation 
  • - augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz 
  • - ausführliche Beschreibung der dominierenden Merkmale der Immobilie 
  • - ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten 
  • - Überprüfung von Flächenangaben und Ermittlung von Bodenwerten 
  • - ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichsfaktorenverfahren) und Ableitung des Verkehrswertes 
  • - ausführliche Begründungen zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren 
  • - Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches 
  • - Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen 
  • - Bewertung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus. 

Vom Auftraggeber sind folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

  • - aktueller Auszug aus der Flurkarte 
  • - aktueller Auszug aus dem Grundbuch (hier kann je nach Eintragung auch 
  • - die Grundakte erforderlich sein) 
  • - aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis 
  • - Vermaßte Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte) 
  • - Baugenehmigung 
  • - Wohn-, Nutzflächenberechnung 
  • - aktuelle Mietverträge und Mietzusammensetzung 
  • - bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung 
  • - bei Erbbaurechten zusätzlich Erbbaurechtsvertrag 

Wenn Sie es als Auftraggeber wünschen, kann ich Ihnen gerne die Unterlagen besorgen bzw. erstellen.

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind in der Regel:

  • - eine Funktionsprüfung von technischen Anlagen 
  • - eine Recherche bezüglich Baugrund und möglichen Altlasten 
  • - eine Prüfung der formellen und materiellen Legalität des Bewertungsobjektes 

Die Bearbeitungszeit ist je nach Objekt unterschiedlich und beträgt 10 bis 20 Werktage nach dem Ortstermin, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.