Verkehrswertgutachten
Wir erstellen für Sie:
Ausführliche und nachvollziehbare Verkehrswertgutachten von Immobilien -Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Ihr Gutachten dient zur Vorlage bei Kreditinstituten, Gericht, Finanz- und Steuerbehörden, Erbauseinandersetzungen, Vermögensumschreibungen- übergängen und vielen weiteren Einsatzmöglichkeiten.
Wir erstellen als Sachverständiger für Immobilienbewertung Gutachten in Form einer ausführlichen Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauBG).
Wir sind bereits seit mehr als 20 Jahren auf Grund unserer qualifizierten Aus- und Weiterbildung als freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken tätig. Dabei könnten wir unsere praktische Erfahrung als Immobilienmakler und Hausverwalter (überwiegend WEG-Verwaltung) ausgezeichnet nutzen und bei der Verkehrswertermittlung entsprechend berücksichtigen. Das gleiche gilt für die Ermittlung von Durchschnittsmieten, gestaffelt nach Lage und Wohngröße.
Aufgrund unserer hervorragenden Marktkenntnis im Stadt- und Landgebiet von Stade, wurden unsere Kenntnisse auch von unserem Verband IVD gern für die Veröffentlichung der jährlichen herausgegebenen Preisspiegel für Häuser und Wohnungen in dieser Region berücksichtigt.
Für die Verkehrswertermittlung dient dabei folgende Rechtsgrundlage:
BauGB
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Art. 4 G vom 31. Juli 2009 (BGBl. l S. 2585, 2617).
BauNVO
Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert durch Art. 3 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBl. l S. 466, 479).
LPO-BW
Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000.
EnEV
Energiesparverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2007 (BGBl. l S. 1519).
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. l S. 42, ber. S. 2909, 2003 l S. 738) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. September 2009 (BGBl. l. S. 3145) m.W.v. 30. September 2009 Stand: 01. Januar 2010 aufgrund Gesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. l S. 3142).
ImmoWertV
Immobiienwertermittlungsverordnung in der Fassung vom 19. Mai 2010
WertR 2006
(beinhalten die NHK 2000) Wertermittlungsrichtlinien 2006 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.
DIN 277
DIN-Norm Teil 1 zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau aktuelle Ausgabe 2.2005.
Folgende Leistungen umfasst die Verwehrswertermitllung |
Die Verkehrswertermittlung umfasst folgende Leistungen:
Vom Auftraggeber sind folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Wenn Sie es als Auftraggeber wünschen, kann ich Ihnen gerne die Unterlagen besorgen bzw. erstellen. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind in der Regel:
Die Bearbeitungszeit ist je nach Objekt unterschiedlich und beträgt 10 bis 20 Werktage nach dem Ortstermin, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen. |